Die Beurteilung von Immobilien beruht auf sieben verschiedenen Stufen, die beachtet werden müssen. Der erste Punkt teilt sich in landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Nutzung auf. Der zweite Punkt ist das Bauerwartungsland. Drittens betrachtet man das gewidmete Bauland und viertens das bereits parzellierbare und erschlossene Bauland. Unter Punkt fünf fällt noch ungenutzter Neubau und unter Punkt sechs der genutzte Bau. Siebtens wird der Leerstand betrachtet. Innerhalb der ersten fünf Punkte erhöht sich der Wert der Immobilie. Wertminderung findet man vor allem auf der sechsten Stufe und in der siebten Stufe gibt es eine starke Wertminderung durch Sanierungen und Mieteinbußen. Die Lage der Immobilie wird außerdem hinzugezogen, wenn es um die Bewertung der Immobilie geht. Die Anwesenheit von Schulen, Gesundheitsämtern und Freizeitflächen erhöht in der Regel den Wert der Immobilie. Lärmbelastungen, ein Grundstück auf dem vorher eine Tankstelle stand, und ein Naturschutzgebiet wirken sich wertmindernd aus. Der Grund dafür liegt in den eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten, die dadurch entstehen. Zur Wertermittlung von Immobilien gibt es gleich drei Verfahren. Das Vergleichsverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren. Im ersten Verfahren wird der Marktwert des Grundstücks von wirklich realisierten Grundstücken ermittelt. Gemeinsame Merkmale müssen die Lage, die Größe und die Nutzung sein. Optimal ist der Vergleich zweier benachbarter Grundstücke. Eine andere Möglichkeit ist die Verwendung der Bodenrichtwerte. Das Ertragswertverfahren wird durch Kapitalisierung der Nettoerträge ermittelt. Der Ertragswert ist gleich der Barwert der zukünftigen Überschüsse aus Ertrag und Aufwand. Die Immobilie wird hierbei als Renditeobjekt angesehen. Hier zählt insbesondere der nachhaltig erzielte Ertrag für die Positionierung am Markt. Dies trifft besonders auf Mehrfamilienhäuser, Büro- und Geschäftshäuser sowie Einkaufszentren und Parhäuser, Hotels und Logistikflächen zu. Eigentumswohnungen und selbstgenutzte Grundstücke werden mit diesem Verfahren nicht bewertet, sondern mit dem Vergleichsverfahren. Nicht am Mietmarkt gehandelte Immobilien werden durch das Sachwertverfahren ermittelt. Dazu gehören Fabrikhallen und spezielle Infrastruktureinrichtungen wie Bahnhöfe. Auch kulturelle und militärische Gebäude werden so bewertet. Der Wert einer Immobilie wird hier nicht durch die erzielten Einnahmen bewertet, sondern durch die Kosten der Herstellung. Grundlage dabei ist Ermittlung der Kosten, die für einen Neubau notwendig wären. Außerdem wird der Wert der Abnutzung bewertet und vom ersten Wert abgezogen. Das Sachwertverfahren wird jedoch nur auf das Gebäude angewendet, nicht auf den Boden.